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AGB

FEM:Quartier e.V.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: März 2026

§ 1 – Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Mitgliedschaften und Leistungen des FEM:Quartier e.V. (nachfolgend "Verein"), insbesondere für:

  • Aktive Mitgliedschaften (Basis-, Co-Working-, Premium- und Gründungsmitgliedschaft)

  • Passive Fördermitgliedschaften (Passiv S, M, L)

  • Raumnutzung und sonstige Vereinsangebote

 

Abweichende Bedingungen des Mitglieds werden nicht anerkannt, sofern der Vorstand ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 – Vertragsschluss

Ein Mitgliedschaftsverhältnis kommt zustande durch die schriftliche Unterzeichnung des jeweiligen Mitgliedsvertrags durch das Mitglied und dessen Annahme durch den Vorstand des FEM:Quartier e.V.

Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme als Mitglied besteht nicht. Der Verein kann eine Aufnahme ohne Angabe von Gründen ablehnen.

§ 3 – Leistungen des Vereins

Aktive Mitgliedschaft

Aktive Mitglieder erhalten entsprechend ihrem Mitgliedschaftsmodell Zugang zu den Räumlichkeiten, Co-Working-Flächen und Angeboten des FEM:Quartier e.V. gemäß der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung.

Passive Mitgliedschaft

Die Passivmitgliedschaft ist eine reine Fördermitgliedschaft. Sie berechtigt nicht zur Nutzung der Räumlichkeiten oder Angebote des Vereins und gewährt kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

Änderungen des Leistungsumfangs

Der Verein behält sich vor, seinen Leistungsumfang anzupassen. Wesentliche Änderungen werden den Mitgliedern vorab mitgeteilt.

§ 4 – Beiträge und Zahlung

Die monatlichen Mitgliedsbeiträge sind jeweils zum 1. des Monats im Voraus fällig und per Überweisung zu entrichten.

Bei Zahlungsverzug ist der Verein berechtigt, den Zugang zu Räumlichkeiten und Leistungen zu sperren, bis der ausstehende Betrag vollständig beglichen ist.

Alle genannten Beträge verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern diese anfällt.

Beitragsanpassungen werden vor Inkrafttreten schriftlich angekündigt. Mitglieder, die einer Erhöhung nicht zustimmen, haben das Recht zur außerordentlichen Kündigung zum Zeitpunkt des Inkrafttretens.

§ 5 – Laufzeit und Kündigung

Die Mindestlaufzeit aller Mitgliedschaftsmodelle beträgt 12 Monate. Danach verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern nicht fristgerecht gekündigt wird.

Kündigungsfristen:

  • Basismitglied & Passivmitglied: 3 Monate zum Mitgliedsjahresende

  • Co-Working-, Premium- und Gründungsmitglied: Downgrade möglich nach 6 Monaten zum Monatsende (3 Monate Frist); Kündigung zum Mitgliedsjahresende (3 Monate Frist)

 

Die Kündigung hat schriftlich per E-Mail oder Brief an den Vorstand zu erfolgen. Mündliche Kündigungen sind unwirksam.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wiederholtem Verstoß gegen die Hausordnung, erheblichem Zahlungsverzug oder diskriminierendem Verhalten.Siehe Satzung.

§ 6 – Hausordnung und Nutzungsregeln

Mit Unterzeichnung des Mitgliedsvertrags erkennt das Mitglied die jeweils gültige Hausordnung des FEM:Quartier e.V. als verbindlich an.

Bei wiederholtem oder schwerem Verstoß gegen die Hausordnung ist der Verein berechtigt, das Mitglied vorübergehend oder dauerhaft vom Zutritt auszuschließen. Eine Beitragserstattung erfolgt in diesem Fall nicht.

§ 7 – Haftung

Der Verein haftet nicht für Schäden an Gegenständen oder Wertsachen der Mitglieder in den Räumlichkeiten. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko.

Für Schäden, die durch ein Mitglied, seine Mitarbeiterinnen oder Gäste verursacht werden, haftet das Mitglied persönlich. Mitglieder sind verpflichtet, für die Dauer ihrer Nutzung über eine ausreichende betriebliche Haftpflichtversicherung zu verfügen.

Der Verein ist nicht verantwortlich für den wirtschaftlichen Erfolg der unternehmerischen Tätigkeiten seiner Mitglieder.

§ 8 – Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung des FEM:Quartier e.V., die auf der Website sowie als Anhang zum Mitgliedsvertrag verfügbar ist.

§ 9 – Änderungen der AGB

Der Verein behält sich das Recht vor, diese AGB anzupassen. Änderungen werden den Mitgliedern vor Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht ein Mitglied nicht innerhalb von 2 Wochen, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf dieses Widerspruchsrecht wird in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.

§ 10 – Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Müllheim (Baden-Württemberg).

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

FEM:Quartier e.V. · Marktplatz 3 · 79379 Müllheim · femquartier@gmail.com · Stand: März 2026

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